Dienstaufsichtbeschwerde

Die bunte Bedrohung - Ein Polo Harlekin bedroht die Welt

Einleitung

In Zeiten von Extremismus, Terrorismus, Amokläufern und organisierter Kriminalität haben Polizisten in diesem Land keinen leichten Job. Sie stehen mit ihrer Gesundheit für unsere Sicherheit ein und sind trotzdem oftmals Anfeindungen aus der Bevölkerung ausgesetzt. Nachfolgende Geschichte beschreibt das Zusammentreffen mit einem Polizeibeamten, der mit seinem Handeln alles dafür getan hat, um vielerorts bestehenden Vorurteilen entgegenzukommen. Sie handelt von einer Polizeikontrolle in Leipzig, in deren Verlauf Mängel aufgenommen werden, welche der Beamte vermeintlich zu erkennen mag. Eine Kontrolle , bei der sich der Beamte auch nicht von seinen Kollegen abbringen ließ, dem Halter Mängel am Fahrzeug zu attestieren , welche selbst nach Begutachtung der DEKRA keine sind. Anscheinend erweckte das Fahrzeug beim Polizisten den Verdacht einer akuten Bedrohung für die innere Sicherheit, was ihn dazu bewegte, mit aller Kraft an der Abstrafung des Halters festzuhalten (wieso fällt mir bei dem Gedanken immer ein Pitbull ein? ...).

Die Kontrolle

Alles geschah an einem lauen Sommerabend im Juli auf der Georg-Schumann-Straße in Leipzig gegen 22:00 Uhr . Auf dem Weg ins geruhsame Heim wurde der Fahrer des Polos durch ein Polizeifahrzeug zum Halten aufgefordert...

Soweit so gut! Diese Prozedur ist jedem Fahrer eines umgebauten Autos in Leipzig nur allzu gut bekannt, hier werden solche Fahrzeuge sehr häufig gestoppt, eine ähnliche Häufigkeit is t mir nur noch in Berlin bekannt... aber naja...

Nach dem üblichen Geplänkel kam der Polizeibeamte recht schnell auf die Umbaumaßnahmen, welche am Auto durchgeführt wurden. Diese waren selbstverständlich allesamt von der hier zuständigen DEKRA abgenommen worden, was auch vom Halter belegt werden konnte. Dies war dem Beamten jedoch nicht genug, seinen Unmut zogen insbesondere die Klarglasrückleuchten (=> Lexusstyle... ist ja Geschmackssache ;)), die Domstrebe an der Vorderachse und die Auspuffanlage auf sich. Die Rückleuchten

In Deutschland sind bis auf wenige Ausnahmen nur Leuchten erhältlich , welche über ein sogenanntes E-Prüfzeichen verfügen. Die Zulässigkeit dieses Zeichens ist im § 21a Abs. 1 der StVZO (Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen) eindeutig geregelt. Die am Fahrzeug verbauten Rückleuchten verfügten natürlich über dieses Zeichen und sind somit gemäß StVZO zugelassen. Das empfand der Beamte natürlich völlig anders, da die in der Rückleuchte verbauten Reflektoren hatten seiner Meinung nach die falsche Form hatten, sie müssten eine viereckige Form haben und nicht wie verbaut eine runde. Vom Prinzip her ist der gute Mann ein aufmerksamer Beobachter, es gibt tatsächlich Vorschriften für die Bauart von Reflektoren (siehe § 53 Abs. 4 StVZO ) sowie eine zugehörige EU-Regelung ( PDF). Diese gibt jedoch keine verbindliche Form für Rückstrahler von PKWs vor (mehrere Formen möglich), sondern vielmehr eine Form für Reflektoren an Anhängern (dreieckig). Wäre diese Norm nicht eingehalten worden, hätten die Leuchten auch kein E11-Prüfzeichen erhalten (UK)...

Die Domstrebe

harlekin_wiechers Das Fahrzeug verfügt zur besseren Stabilisierung der Karosserie über eine Domstrebe . Diese stellte für den Beamten einen abnahmepflichtigen Eingriff in das Fahrwerk dar. Schön, dass er das so sieht - der Hersteller Wiechers sieht es anders, da die Domstreben fahrzeugspezifisch gefertigt werden und keine Bauartveränderung des Fahrzeugs darstellen (Ich denke , die sollten das wissen...!). Dies bestätigte Wiechers auch schriftlich.

Die Auspuffanlage

Die Lautstärke des Endschalldämpfers war dem Beamten sehr suspekt und stellte wahrscheinlich auch eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Da jedoch gerade kein Dezibel-Messgerät zur Verfügung stand und auch keine optischen Mängel an der Anlage festgestellt werden konnten, wurde die Lautstärke zur Beweissicherung mit einer Videokamera aufgenommen (ja wirklich!)... Es gibt sicher viele Einsatzzwecke für Videokameras bei polizeilichen Maßnahmen (Demos, Ausschreitungen, Betriebsfeste, Bowlingabende ;) usw.), aber ich glaube hier ist sie grad völlig fehl am Platze. Vielleicht war es aber auch nur ein Alibi und jemand wollte mal ein Video von nem schicken Polo haben. Traurigerweise wird es aber wohl so gewesen sein, dass die Lautstärke der Auspuffanlage tatsächlich mit Hilfe dieser Kamera aufgenommen werden sollte. Die Verwertbarkeit dieser Aufnahme halte ich für sehr zweifelhaft , da weder eine genaue Motordrehzahl, noch ein definierter Abstand zur Geräuschquelle und sicher auch kein geeichter Eingangspegel an der Kamera vorliegt. Aber ich würde gerne wissen, wie das später mal geprüft wird. Wird der Fernseher dann bei der Sichtung extra noch mal lauter gedreht?

Nebenbei sei erwähnt , dass der durchführende Beamte auch nach Aufforderungen/Hinweisen seiner Kollegen , die Kontrolle nicht abbrechen wollte. Auch einem über Funk gemeldeten anderen Einsatz mochte er sich nicht anschließen, schließlich mu sste er sich gerade um eine schwere Bedrohung der öffentlichen Sicherheit kümmern. Schon bedenklich, wenn so eine Kontrolle vor einem Einsatz , zu dem mehrere Wagen gerufen werden , priorisiert wird.

harlekin_mschein Nach gut einer Stunde durfte der Halter des Polos dann auch schon die Kontrolle verlassen und seinen Heimweg mit Mängelschein fort setzen . Dieser endete natürlich kurz vor der Haustür mit einer weiteren Begegnung mit der Polizei , welche allerdings nicht mehr so umfangreich ausfiel - aber ein recht großer Zufall sind 2 Kontrollen innerhalb der gleichen Gegend kurz aufeinander schon... Das erinnert an Spiele wie "Kennzeichen des Monats"...

Das Nachspiel

harlekin_dekra Nachdem die Mängel von einem DEKRA-Prüfer begutachtet wurden, bestätigte dieser die Vorschriftmäßigkeit der Umbauten in einem Gutachten. Es sei angemerkt , dass diese Teile in der Zwischenzeit nicht manipuliert wurden . Sie wurden also in dem Zustand von der DEKRA als OK begutachtet , in de m Sie Polizeimeister S. als mangelhaft erkannt hatte. Wer denn da nun im Unrecht war/ist , sollte sich jedem außenstehenden Betrachter kurzfristig erschließen.

Der Fahrzeughalter war verständlicherweise von der Art und Weise als vom vermeintlichen Fachwissen des Gohliser Beamtens sehr enttäuscht und entschloss sich gegen diesen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten. Nicht um sich kleingeistig an ihm zu rächen, sondern um das empfundene Fehlverhalten ahnden zu lassen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde (Namen verändert)

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn PM S*****

grundloser Mängelschein an meinem Fahrzeug VW Polo L-******

Sehr geehrter Herr Polizeioberrat,

Am 6.7.04 um 22.05 Uhr wurde ich durch Herrn PM S***** auf der Georg-Schuhmann-Straße in Richtung Leipzig Innenstadt angehalten und einer Fahrzeugprüfung unterzogen. Aufgrund der überdurchschnittlichen unfreundlichen und anmaßenden Kontrolle des PM S***** konnte ich die Weiterfahrt erst gegen 23.00 Uhr fortsetzen.

Als Nebensatz sei hierbei noch erwähnt, dass ca. 22.30 Uhr ein wohl wichtiger Einsatz per Funk Ihm durch seine Kollegin mitgeteilt wurde. Da stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit! Leider ist mir bekannt, dass an anderer Stelle und zu einem anderen Zeitpunkt ein Einsatzwagen dringend benötigt wurde, aber es bis zum Eintreffen eines solchen schon ewig gedauert hat. Zusätzlich schrie er die Kollegin an, was Ihr einfallen würde und er doch schließlich hier einen Mängelschein in Verbindung mit einer Ordnungswidrigkeit ausstellen müsse. Da ist weder ein Verkehrsunfall, oder andere Sachen wichtig.

Am Anfang der Kontrolle war alles noch auf einer sachlichen Ebene. Als aber das Thema der eintragungspflichtigen Anbauteile kam, wurde Herr PM S*****äußerst emotional und ich konnte nicht mehr mit ihm reden. Ich versuchte ihm zu erklären was der Unterschied zwischen einer Domstrebe (eintragungsfrei und keine ABE) und einer Fahrwerksstrebe (Eintragungspflichtig lt. Polizeikatalog) ist. Ebenfalls war ein Streitpunkt die Rückleuchten mit einem Prüfzeichen (e11-0545). Dieses ist sehr gut zu erkennen, aber leider aberkannt, da im Rücklicht der Rückstrahler (umgangssprachlich Katzenauge) rund ist und lt. Aussage des PM S***** diese nur an LKW,

Traktoren und Autoanhängern sein dürften. Wie ist da eine Genehmigung der entsprechenden amtlich anerkannten Fachkräfte möglich? Der Hinweis, dass die fehlende ABE für den Sportluftfilter innerhalb von ca. 10 min vorgezeigt werden könnte ignorierte ebenfalls und kommentierte meine Aussage: „…egal was ich jetzt hier vorzeige oder mache, ich bekomme gleich einen deftigen Mängelschein…“ Die Geräuschentwicklung der Abgasanlage sollte ebenfalls zu heftig gewesen sein.

Aufgrund der angeblichen Mängel an meinem Fahrzeug, wurde ich umgehend bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (Hr. Dipl.-Ing. ********* – DEKRA) vorstellig und mein Fahrzeug einer Überprüfung unterzogen. Diese Fachkraft konnte keinen einzigen Mängel an meinem Fahrzeug feststellen und bestätigte meine Auffassung, dass ich ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewege, was den Anforderungen des Gesetzgebers vollkommen entspricht und den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt.

Durch den mir unrechtmäßig zugestellten Mängelschein in Verbindung mit der Ordnungswidrigkeit, sind mir auch nicht unwesentliche Kosten und Arbeitsausfälle entstanden. Sollte eine Polizei nicht eigentlich unterstützende Maßnahmen für ein geregeltes Leben in der Öffentlichkeit ergreifen? In diesem Fall bin ich an einen Ihrer Mitarbeiter geraten, der vermutlich in bewusster Willkür Bürger schikaniert und vielleicht wichtigere Dinge ignoriert. Das ist sicherlich ein Einzelfall bei den ca. 1800 Mitarbeitern der Polizeidirektion Leipzig, aber leider aufgetreten.

Ich bitte Sie, aus den geschilderten Gründen mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen, aus welchen Gründen solche Ereignisse eintreten und wie in Zukunft genau das verhindert werden könnte. Ebenfalls hoffe ich, dass ich aufgrund meines Wohnsitzes und der damit verbundnen regionalen Nähe keine weiteren Nachteile durch das Polizeirevier Leipzig Nord erfahren werde. Im Moment kann ich den Slogan „Die Polizei, dein Freund und Helfer“ in keinerlei Weise bestätigen.

Die Reaktion (Antwort der Polizei)

harlekin_antwort Das Antwortschreiben der Polizei kam erfreulicherweise recht zügig. Leider ist es inhaltlich wenig zufriedenstellend, da auf die offensichtlichen Fehler des Beamten und die überzogenen Kontrolle nicht eingegangen wurde. Wie oben schon ausgeführt, wurden die beanstandeten Mängel von der hier zuständigen Sachverständigenorganisation "verworfen" bzw. die betroffenen Bauteile als vorschriftsmäßig abgenommen. Vielleicht ist dieses jedoch dem Beschwerdebearbeiter nicht bekannt gewesen oder es wurde ihm der genaue Sachverhalt nicht gut genug geschildert.

Und was lehrt uns das? Wenn Ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht, solltet Ihr Sie möglichst umfangreich begründen, da Ihr leider nicht davon ausgehen könnt, dass der Bearbeiter den vollen Umfang des Vorfalls überblicken kann beziehungsweise alle Fakten ausreichend zugeliefert bekommt.

Und zum Abschluss noch mal: man kann keine Betriebserlaubnis mitführen, wenn diese nur auf das Bauteil gedruckt wird (Rückleuchte) oder eine gesonderte Abnahme/Betriebserlaubnis nicht erforderlich ist...