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Dieses Auto wurde auf dem Weg durch Berlin von der Polizei gestoppt und stillgelegt. Das Gutachten (Mängelbericht) könnt Ihr weiter unten einsehen. Zu besichtigen war das Fahrzeug bei der DEKRA in Leipzig, es wird auch ab und an im Fernsehen für TÜV-Reportagen verwendet.
Tipp: So sollte man es nicht machen! ;)
Bauliche Veränderungen:
Sonderlenkrad, KBA 70245, auf Nabe L 237.
Am Fahrzeug waren Distanzscheiben mit einer Dicke von 25 mm angebracht.
Fahrwerkstieferlegung mit Fahrwerksfedern (grün) Hersteller Weitec.
An den hinteren Sitzen fehlten die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte.
Auf der Frontscheibe war ein 170 mm breiter Folienstreifen am oberen
Scheibenrand aufgebracht. Der Folienstreifen bedeckte unzulässig mehr als 10 % der Scheibenfläche.
Scheinwerfergrillblende ohne Kennzeichnung.
Im Fahrzeug war ein anderer Motor eingebaut. Motorcode war entfernt worden.
Am Kupplungs- und Bremspedal waren LM-Auflagen angebracht.
Die serienmäßigen Einzelsitze waren durch D & W Sondersitze ersetz worden.
Das Fahrzeug war mit einem G-Kat achgerüstet.
Unzulässige Kennzeichentieferlegung hinten. Der Abstand der Unterkante zur Fahrbahnoberfläche betrug 220 mm. Vorgeschriebn sind 300 mm.
Unzulässige Spoilerstoßstange
Lenkanlage:
Das linke Spurstangengelenk war ausgeschlagen.
Die rechte Spurstange war nicht freigängig. Durch die extreme Tieferlegung stieß sie gegen die Karosserie.
Die obere Halterung der Lenksäule wies spiel auf.
Die vorgeschriebene Einrichtung gegen unbefugte Benutzung des Fahrzeuges (Lenkradschloß) war ohne Funktion.
Bremsanlage:
Die Bremskräfte, gemessen am Umfang der Räder, ergaben für die Betriebsbremsanlage eine Abbremsung von 35 %, bezogen auf das Gesamtgewicht von 1130 kg. Vorgeschrieben ist für dieses Fahrzeug eine Mindestabbremsung von 40 %. Die Abbremsung ist somit unzureichend.
Die Bremsanlage wirkte an Achse 2 ungleichmäßig, es wurde zwischen der linken und rechten Radbremse eine Abweichung von 30 %, bezogen auf den größeren gemessenen Wert ermittelt. Beträgt die Differenz der Bremskräfte einer Achse mehr als 25 %, ist die Bremsanlage als einseitig wirkend zu bemängeln.
Mit der Feststellbremse war keine Wirkung erzielbar. Der Handbremshebel war lose und nicht arretierbar.
Der automatisch- lastabhängige Bremskraftregler (ALB) war undicht.
Die Bremsleitung links vorn war lose und befand sich nicht in der vorgesehenen Halterung.
Fahrwerk und Karosserie:
Die Reifen der Räder an der Vorderachse besaßen kein Profil ausreichender Tiefe (vorgeschriebn 1,6 mm).
Die äußere Flanke des linken Vorderrades war beschädigt.
Das rechte Vorderrad wies Schäden am Felgenhorn auf. Es war an der Innenseite deformiert.
An der Hinterachse trat beidseitig erhöhtes Radlagerspiel auf.
Der rechte Stoßdämpfer der Vorderachse war undicht.
Die Federdome der Vorderachse waren beide eingerissen.
Die rechte Gelenkwelle schleifte durch die extreme Tieferlegung bereits an der Karosserie.
Am Fahrzeug waren Aufsetzspuren des tiefergelgten Fahrwerkes, insbesondere am Kat festzustellen.
Das Bodenblech war im vorderen Bereich durchgerostet.
Der Frontspoiler sowie die hintere Stoßstange waren lose.
Das Armaturenbrett war lose.
Die Türschaniere waren ausgeschlagen.
Die rontscheibe wies einen Riß bis in die Scheiben einfassung auf.
Elektrische Anlage:
Eine Kennzeichenleuchte fehlte.
Der linke vordere Fahrtrichtungsanzeiger war lose.
Die Starterbatterie war lose.
Die Abdeckung des Pluspoles der Batterie fehlte.
Sonstige festgestellte Mängel:
Der Kraftstoffbehälter war undicht.
Die Kraftstoffleitung war lose verlegt.
Der Endschalldämpfer war am angeschweißten Endrohr undicht.
Beurteilung:
Das Fahrzeug war entsprechend der aufgeführten Mängel als "verkehrsunsicher" zu bezeichnen. Die Mängel sind nicht plötzlich und unvorhersehbar aufgetreten und hätten somit Fahrzeugführer und Halter bekannt sein müssen. Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr hätte nicht erfolgen dürfen.
Verstoß gegen:
§§ 23, 49 StVO, 18, 19, 30, 36 , 38, 38a, 41, 49, 49a, 60, 69a StVZO i.V.m. 24 StVG
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